Beamtenbesoldung RLP

Beamtenbesoldung RLP

Liebe Mitglieder

Der Vorstandschaft liegt eine kleine Anfrage an die Landesregierung vor zur Besoldung der Beamten in Rheinland-Pfalz.

Die Rhein-Zeitung berichtete am 13. April 2024 unter dem Titel „Beamtengehalt: Ministerin Ahnen scheut Urteil“ über einen Gerichtsprozess vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Ein Beamter sieht das Lohnabstandsgebot zwischen der Beamtenbesoldung und Sozialleistungen (wie dem Bürgergeld) verletzt. Um ein Urteil zu verhindern, so schrieb die Rhein-Zeitung, sei das Finanzministerium überraschenderweise zu einem Vergleich mit dem klagenden Beamten bereit.

Aufgrund des Abstandsgebots innerhalb des Besoldungssystems hätte ein für das Land negatives Urteil möglicherweise zur Folge, dass nicht nur die Besoldung im ersten Einstiegsamt (Besoldungsgruppe A 5), sondern auch die übrigen Besoldungsgruppen mehr verdienen müssten oder dass Zuschläge wie der Familienzuschlag allgemein erhöht werden müssten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Klagen von rheinland-pfälzischen Landesbeamten gegen ihre Besoldung wurden jeweils seit dem Jahr 2021 bis dato eingereicht (bitte nach Jahren und der Besoldungsgruppe der Kläger auflisten)?

    1. Wie viele dieser Klagen beziehen sich (unter anderem) auf das Lohnabstandsgebot zur Sozialhilfe (bitte nach Jahren und der Besoldungsgruppe der Kläger auflisten)?
    2. Wie viele dieser Klagen beziehen sich (unter anderem) auf das Abstandsgebot innerhalb des Besoldungssystems (bitte nach Jah- ren und der Besoldungsgruppe der Kläger auflisten)?
    3. In wie vielen der unter Frage 1 abgefragten Fällen hatte das Land Rheinland-Pfalz inzwischen einen Vergleich angeboten (bitte nach Jahr der Klageeinreichung und der Besoldungsgruppe der Kläger auflisten)?
    4. In wie vielen dieser Fälle wurde der Vergleich durch die Klägerseite angenommen (bitte nach Jahr der Klageeinreichung und der Besoldungsgruppe der Kläger auflisten)?
    5. In wie vielen Fällen kam es inzwischen zu einer gerichtlichen Entscheidung (bitte nach Entscheidung (z. B. vollständiges/teil- weises Obsiegen der Kläger usw.) und Besoldungsgruppe auflisten)?
    6. Um welche Summen an Nachzahlungen handelt es sich dabei (bitte insgesamt und die Spannweite der individuellen Vergleichs- zahlungen nennen) (bitte zwischen Vergleich und gerichtlicher Entscheidung aufschlüsseln)?

Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit angefügtem Schreiben beantwortet.


Das Antwortschreiben von Frau Ahnen (SPD) liegt uns ebenfalls vor. Die Frage 4 und 5 wurde wie folgt beantwortet.

Zu den Fragen 4 und 5:

In keinem zu Frage 1 benannten Verfahren wurde seitens der Landes Rheinland-Pfalz eine vergleichsweise Erledigung angeboten.

Laut dem Verwaltungsgericht Koblenz wurden zwei Verfahren der Besoldungsstufen A4 und A6 mit einem Vergleich unstreitig beendet.  —> hier zur Pressemitteilung


Wir fragen uns nun, welche Aussage stimmt?

Wie lange will Frau Ahnen und die Landesregierung noch zögern mit einer Reform der Besoldung? Um eine Berechnung der Besoldung mit Abstandsgebot zu erstellen muss man kein Mathe Professor sein. Wir haben schon mehrmals auf die Differenz hingewiesen. 

Und dann wundert man sich, dass man kein geeignetes Personal findet? 

Nach aktuellen Zahlen aus Tarifabschlüssen in vergleichbaren Berufen, liegt der Justizwachtmeisterdienst auf den hinteren Rängen.

Hier muss sich dringend etwas ändern!


Folgende Email wurde an Frau Ahnen gesendet

Sehr geehrte Frau Ahnen,

Ich bin der Vorsitzende des Landesverband des Justizwachtmeisterdienstes e.V.
Uns liegt die Anfrage 18/9585 vor zur Beamtenbesoldung. Eines gleich vorweg, wir arbeiten in kleinster Weise mit der Partei zusammen, die diese Anfrage gestellt hat. Im Gegenteil, ich hatte die ganze Zeit einen sehr Guten kontakt zur SPD.) 
Ihre Antwort hat uns doch etwas irritiert.
Sie Schreiben zu Frage 4 und 5, dass es keine Vergleiche mit Landesbeamten gegeben hat.
In der Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Koblenz ist hingewiesen worden, dass zwei Klagen von Beamten der Stufe A4 und A6 mit einem Vergleich unstreitig beendet wurden.
Können Sie uns diese Differierten Aussagen erläutern?
Der Pressesprecher des LVerwG Koblenz hat uns schon Auskunft dazu gegeben.
Seit Jahren plädieren wir als Interessenverband unserer Berufsgruppe für eine angemessene Alimentierung.
Da es ja nun schon Vergleiche mit Beamten unserer Gehaltsstufen gegeben hat, sehen wir dies als eindeutiges Zeichen an, dass die Rechtmäßigkeit der Alimentierung nicht vorhanden ist. Durch den Vergleich hat man eine weitere Klage abgewendet und spart dadurch jede Menge Geld. 
Der Justizwachtmeisterdienst steht an den Gerichten an vorderster Front und auch während Corona haben die Kolleginnen und Kollegen sehr viel mitmachen müssen. Homeoffice gab es eben bei uns nicht.
Leider wurde unser Berufsstand bei der Erhöhung der Stellenzulage wie sie Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug vergessen.
In der Pressemitteilung wurde von Wertschätzung und Anerkennung die Rede, daraufhin haben sich etliche Kolleginnen und Kollegen bei der Vorstandschaft gemeldet und gefragt, was mit unserem Berufsstand ist. 
Ohne groß um den heißen Brei zu reden, diese Erhöhung der Stellenzulage war ein schlag ins Gesicht für jeden Justizwachtmeister oder Justizwachtmeisterin. Tag täglich sorgen wir für die Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften und dass wird man einfach vergessen. 
Wir stehen schon an der untersten Stufe in der Besoldung, aber nun werden wir unseren Mitgliedern zur Klage bezüglich der amtsangemessenen Alimentierung raten. 
Ich hoffen, Sie können uns etwas zur Aufklärung beitragen.
Mit freundlichem Gruß

Markus Blaum

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Redakteur editor

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