Das Berufsbild

Der Justizwachtmeister ist die Amtsbezeichnung für Beamte bzw. mit diesen Aufgaben betraute Beschäftigte des ersten Einstiegsamts der Justizverwaltung in Rheinland-Pfalz.

Justizwachtmeister sind Beamte des Landes und befugt, in Ausübung öffentlicher Gewalt im Rahmen der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften unmittelbaren Zwang auszuüben. Die Anwendung von Unmittelbarem Zwangs der Justizwachtmeister gleicht denen der Polizei. Die Durchführung von hoheitsrechtlichen Aufgaben innerhalb der Justiz ist Ihnen übertragen.

Ihre Aufgaben umfassen den Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst an den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz. Sie führen Eingangskontrollen in den Gerichts- und Staatsanwaltschaftsgebäuden durch.

Außerdem obliegen Ihnen die Posteingangs- und Ausgangsverwaltung sowie der Aktentransport in deren Dienststellen. In einigen Dienststellen kann der Justizwachtmeisterdienst zusätzlich mit der Verwaltung von Registratur, Aktenarchiv, Büchereien, und die Zustellung von Dokumenten betraut sein. An vielen Dienststellen übernimmt der Justizwachtmeisterdienst aus Kostengründen auch hausmeisterähnliche Aufgaben.

Besoldungsstufen im Justizwachtmeisterdienst
Rheinland-Pfalz

Erster Justizhauptwachtmeister
A 5, Brutto € 2.610,18 – 3.116,87

Justizsekretär
A 6, Brutto € 2.651,63 – 3.230,96

Justizobersekretär
A7, Brutto € 2.711,06 – 3326,20

Die Stufe “Justizobersekretär” (A 7) ist nur durch einen Zusatzlehrgang von fünf Wochen mit Laufbahnprüfung möglich.

Zusätzlich erhält der Justizwachtmeisterdienst eine Amtszulage:

Laufbahn A 5 & A 6: Brutto € 83,88

Laufbahn A 7: Brutto € 0,00

Je nach Familienstand erhält der Beamte noch einen Familienzuschlag.

(Stand 2023)

Ausstattung

Zur Ausstattung des Justizwachtmeisterdienstes in Rheinland-Pfalz gehört ein Einsatzgürtel mit Handfesseln, Pfefferspray (RSG), Sicherheitshandschuhe, Funkgerät. Der EKA – Einsatzstock Kurz Ausziehbar – wird zurzeit durch eine gesonderte Ausbildung bis Mitte 2023 flächendeckend in Rheinland-Pfalz eingeführt.

Bewerbung und Ausbildung

Um Beamte/r des Justizwachtmeisterdienstes zu werden, benötigen die Bewerber eine abgeschlossene Berufsausbildung und einen straffreien Auszug aus dem Bundeszentralregister.

Verfügbare Stellen werden in der Presse und den Internetseiten der Einstellungsbehörden bekannt gegeben.

Einstellungsbehörden

Quelle: https://olgko.justiz.rlp.de/de/ausbildung-stellenangebote/berufsbilder-in-der-justiz/

Einstellungsbehörden sind die jeweiligen Behördenleiter (z.B. der Amtsgerichte, der Landgerichte oder des Oberlandesgerichts). Besetzbare Stellen werden in der Regel in der örtlichen Presse ausgeschrieben.

Einstellung in einem tariflichen Arbeitsverhältnis, Ausbildung als Justizhelfer/in.

Erläuterung: Die Justizwachtmeister/innen sind für den Auskunftsdienst an der Pforte, der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit, den Sitzungsdienst in Gerichtsverhandlungen, Aktentransporte, Zustellungen, Besorgung des Posteingangs und Postausgangs und gegebenenfalls Vorführungen zu Gerichtsterminen zuständig. Voraussetzungen sind die Qualifikation der Berufsreife sowie volle gesundheitliche und sportmotorische Eignung. Die Ausbildung dauert 6 Monate (Zeiten aus einem tariflichen Arbeitsverhältnis werden angerechnet). Die praktische Ausbildung wird durch einen fachtheoretischen Lehrgang an dem Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen – Nebenstelle Monschau – ergänzt.