Die Besoldung des Justizwachtmeisterdienstes wurde zum Thema der kleinen Anfrage an des Justizministerium.
Die uns vorliegende Antwort (4853-17 Anfrage CDU JWM Antwort) des Ministeriums für Justiz nimmt der Vorstand des Landesverbands zum Anlass hierzu nochmals Stellung nehmen.
Zu Punkt 1: Könnten Justizwachtmeisterinnen/Justizwachtmeister aufgrund der niedrigen Besoldung einen Anspruch auf Wohngeld haben?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Es ist beschämend, dass sich Beamte der Landes Rheinland-Pfalz die Tag täglich für die Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften sorgen, noch Kummer machen müssen ob die Alimentierung ausreicht um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Egal wo ein Beamter in Rheinland-Pfalz wohnt. Die Besoldung sollte so ausreichend sein um einen vernünftigen Lebensstil zu bestreiten. In Struktur starken Regionen erweißt es sich schon seit längerem schwer geeignetes Personal zu finden, die für eine solch niedrige Besoldung in den Beamtenstatus wechseln. Sind wir mal ganz ehrlich, außer der Unkündbarkeit bietet der Beamtenstatus im ersten Einstiegsamt (Justizwachtmeisterdienst) keinen großen Vorteil. Die ach so unsichere frei Wirtschaft zahlt mittlerweile Löhne die weit über der Besoldung in unserem Bereich liegen. Laut BVerG Beschluss aus 2015(!!!) müsste die Besoldung ALLER Beamten nach unserer Berechnung um mindestens 300-500€ NETTO angehoben werden um dem zugrundegelegten Beschluss gerecht zu werden.
Zu Punkt 2: Könnten pensionierte Justizwachtmeisterinnen/Justizwachtmeister aufgrund der niedrigen Pension einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben? Wenn ja, was gedenkt die Landesregierung zur Verbesserung der Situation zu unternehmen?
Die Antwort des Ministeriums zu diesem Punkt finde ich als schlag ins Gesicht von jedem Pensioniertem Beamten aus dem Justizwachtmeisterdienst. Altersarmut ist in aller Munde. Große Tageszeitungen berichten von Pensionen in Höhen die total Unrealistisch sind. Der “kleine” Beamte, muss sich sorgen machen im Alter noch seinen Lebensunterhalt ohne “Stütze” bewerkstelligen zu können. Sowas darf gerade im Bereich der Beamten nie eintreffen!
Zu Punkt 3: Sieht die Landesregierung aufgrund der niedrigen Besoldung eine Gefahr von Bestechung und Korruption bei Justizwachtmeisterinnen / Justizwachtmeistern? Wenn ja, was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen?
Nur durch die Tatsache, dass dem Ministerium keine Vorfälle der Korruption bekannt sind, beweißt die noch nicht das Vorhanden sein oder Versuche zur Korruption. Das Ministerium verweißt hier auf deren Verwaltungsvorschrift. Super, durch ein Blatt Papier haben wir das ganze Problem gelöst. Dann darf auch die Frage gestattet sein, gibt es demnächst eine Verwaltungsvorschrift, die den Beamten anweißt nur einen bestimmten Prozentsatz seiner Besoldung ausgeben zu dürfen. Damit hätten wir auch die Punkte 1 und 2 auf einen Schlag mit einem Blatt Papier gelöst. Gerade der BVerfG-Beschluß bezieht sich auf das Thema Korruption. Aber scheinbar sieht dies unsere Landesregierung anders und versucht das Problem hier mit einer Verwaltungsvorschrift zu klären. Bei einer Besoldung unterhalb der 115%, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss angesprochen hat, bräuchten wir uns nicht zu wundern, wenn Beamte des ersten Einstiegsamtes hier nicht schwach werden würden. Ich glaube nicht dass eine Kollegin oder ein Kollege korrupt ist aber die Versuchung ist da bei dieser Alimentierung.
Zu Punkt 4: Haben Justizwachtmeisterinnen/Justizwachtmeister einen Anspruch auf eine Gefahrenzulage? Wenn nein, wie steht die Landesregierung zu der Anregung, eine einzuführen?
Der Begriff Gefahrenzulage passt in den letzten Jahren immer mehr. Schon in unserem Bericht zur gestiegenen Gewalt weisen wir auf die steigende Gewaltbereitschaft hin.
Zum Thema Amtszulage: Lieber Herr Mertin, das Thema Amtszulage war auch Thema unseres letzten Gesprächs im November 2017. Dort sprachen wir die Aufteilung der Amtszulage an. Besoldungsgruppe A4-A5 bekommen laut Anlage 8 des LBesG Brutto 72,62 €, Die Besoldungsstufen A6-A7 bekommen Brutto 39,36 €. Sie teilten uns mit, man habe die Amtszulage in A4 und A5 damals angehoben weil diese Besoldungsgruppen doch recht wenig verdienen. Also ist doch Bewusst, dass hier eine zu niedrige Besoldung gezahlt wird!
Schon 2017 forderten wir die Einführung von weiteren Zulagen für Sondertätigkeiten wie Leiter der Wachtmeisterei, Multiplikatoren (Ausbilder) etc. In welcher Firma würde jemand eine Sonderaufgabe übernehmen ohne dafür entsprechen entlohnt zu werden? Das Thema der besonderen Berücksichtigung bei der Beförderung ist da wohl eher ein Witz wenn man sieht, dass 2018 keine Beförderungsstellen für den Justizwachtmeisterdienst vorgesehen sind.
Somit stellt sich nun für uns die Frage, für was ist nun die Amtszulage? Ausgleich wegen einer zu geringen Besoldung oder als Zulage für Sondertätigkeiten?
Zu Punkt 5: Wie ist der Sachstand bei der Einführung des Einsatzstockes – kurz ausziehbar?
Hier wollten wir nur nochmal erwähnen wie lange sich das Ministerium hierfür zeit nimmt. Der EKA (Einsatzstockes – kurz ausziehbar) wurde von Vertretern der AG Sicherheit bei einem Vortrag “OLG im Vergleich” in Königswusterhausen anderen Bundesländern vorgeführt. Danach wurde der EKA bei mindestens drei Bundesländern eingeführt. Rheinland-Pfalz tut sich damit immer noch sehr schwer. Woran liegt das? Warum sind hier andere schneller obwohl wir es denen zeigen wie es geht?
Zu Punkt 6: Bestehen bei offenen Dienstposten von Justizwachtmeisterinnen/Justizwachtmeistern Probleme bei der Nachbesetzung aufgrund
der niedrigen Besoldung? Wenn ja, was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, dass dieser Missstand abgestellt wird?
Ja die Probleme gibt es! Wie das Ministerium der Justiz den Begriff “angemessene Zeit” bewerten ist uns rätselhaft. Allein eine offene Stelle am Frankenthal ist seit vielen Monaten verkannt weil die Bewerbersituation nicht gerade die beste ist. In einer Struktur starken Region wie der Vorderpfalz mit einer starken Industrie als Arbeitgeber, überlegt sich doch jeder ob er in den Staatsdienst eintritt oder lieber in die “unsichere” Wirtschaft geht mit einem weit aus höherem Gehalt. Von A4/1 werden zwar 2490 € ausgezahlt aber wenn man die Private Krankenversicherung von nunmehr fast 500-600 € abzieht bleibt hier für eine vierköpfige Familie nicht viel übrig. Hier verweisen wir nochmal auf Punkt 1 und 2!
Zu Punkt 7: Wie steht die Landesregierung zu der Anregung, dass die Justizwachtmeisterinnen/Justizwachtmeister in den mittleren Dienst
aufsteigen können, wie es bereits in den Bundesländern Hessen und Baden-Württemberg der Fall ist?
Wir befürworten die Anhebung des Justizwachtmeisterdienstes in das zweite Einstiegsamt (mittlerer Dienst)!
Die Amtszulage haben wir schon in Punkt 4 angesprochen. Einen Aufstieg in die Besoldungsstufe A7 ist nur einem geringen Personenkreis (Leiter der Wachtmeisterei, Hausmeister von größeren Behörden) des Justizwachtmeisterdienstes verbehalten. Somit ist dieser Punkt Ihrer Antwort sehr gering zu bewerten.
Der Landesverband des Justizwachtmeisterdienstes Rheinland-Pfalz e.V. hat einen Forderungskatalog zusammengestellt der die Arbeitsbedingungen und die Besoldung der Kolleginnen und Kollegen verbessern soll. Diesen Forderungskatalog an die Landesregierung werden wir in den nächsten Wochen fertigstellen und mit Vertretern der Landtagsfraktionen besprechen. Rechtzeitig vor der Fertigstellung des Haushalts 2019/2020.
Die Ausreden, die Mittel für die Umsetzung unserer Forderungen seien nicht da, sind seit dem Bericht des Finanzministeriums zu den Mehreinnahmen von 893.000.000,-€ haltlos. Die Vorstandschaft hätte noch mehr Optimierungen im Haushalt 2017/2018 gefunden, wodurch der Überschuss wesentlich höher ausgefallen wäre. Diese Optimierungen werden wir mit den Fraktionen besprechen.
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