Steuertipp: Park and Ride

Steuertipp: Park and Ride

Die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz können steuerlich berücksichtigt werden.

Wird der Arbeitsweg mit dem eigenen Auto zurückgelegt, kann der Fahrer pro Kilometer 0,30 Euro absetzen. Diese Entfernungspauschale gilt auch bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Was viele nicht wissen: Übersteigen die tatsächlichen Fahrtkosten die Entfernungspauschale, können die nachgewiesenen Ticketpreise bis zu 4500 Euro jährlich angesetzt werden. “Nutzen Arbeitnehmer für den Weg zur Arbeit mehrere öffentliche Verkehrsmittel, wie Bus und Bahn, so gilt für alle die Höchstgrenze einheitlich”. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster hervor (Az.: 11 K 2574/12 E).

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