Inflationsausgleich

Inflationsausgleich

Information aus dem Newsletter des LFF

Newsletter vom 22.01.2024

Tarifeinigung vom 09. Dezember 2023
Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der
Länder wurden am 09. Dezember 2023 mit einem Abschluss erfolgreich
beendet.
Die Tarifeinigung sieht unter anderem eine
Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und
Inflationsausgleichs-Monatszahlungen vor.

Aktuelle Informationen bezüglich der Zahlungszeitpunkte im Tarifbereich:

Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung (§ 2 TV
Inflationsausgleich) für den Tarifbereich erfolgt für den Großteil der
anspruchsberechtigten Personen Ende Januar 2024:

Tarifbeschäftigte 1.800,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)
Auszubildende, Praktikanten und ausbildungsintegriert dual Studierende
1.000,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)

Die Auszahlung der verbleibenden berechtigten Personengruppen, deren
Umsetzung hinsichtlich der Einmalzahlung technisch aktuell noch nicht
möglich ist, erfolgt frühestens mit der Entgeltzahlung für den Monat
Februar 2024. Dies betrifft insbesondere die am 09.12.2023 ruhenden
Arbeitsverhältnisse sowie die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen
bezahlten Beschäftigten und Rechtsreferendare.

Die Zahlbarmachung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen (§ 3 TV
Inflationsausgleich) für Januar 2024 bis Oktober 2024 befindet sich
derzeit noch in der Umsetzung und erfolgt ebenfalls für die
anspruchsberechtigten Personen frühestens mit der Entgeltabrechnung
Februar 2024:

Tarifbeschäftigte 120,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)
Auszubildende, Praktikanten und ausbildungsintegriert dual Studierende
50,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)


Newsletter vom 25.01.2024

Inflationsausgleich Besoldung/Versorgung

Inflationsausgleich Besoldung/Versorgung und weitere Anpassungen aufgrund
des Entwurfes des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und
Versorgung 2024/2025
Den Beamtinnen und Beamten, den Richterinnen und Richtern, den
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie den Empfängerinnen und
Empfängern von laufenden Versorgungsbezügen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr.
1 und 2 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) wird einmalig zum
Stichtag 09.12.2023 und laufend für die Zeit von Januar 2024 bis Oktober
2024 jeweils ein Inflationsausgleich gewährt.
Die Auszahlung des Inflationsausgleichs erfolgt unter dem Vorbehalt einer
späteren gesetzlichen Regelung. Ebenso erfolgt die Zahlung im Hinblick
auf mögliche Konkurrenz- und Anrechnungsvorschriften unter dem Vorbehalt
der Rückforderung.
Die Auszahlung des Inflationsausgleichs erfolgt erstmalig mit den Bezügen
für März 2024.
Haben Sie Fragen zum Inflationsausgleich? Ihre Antworten finden Sie hier
(Link:
https://www.lff-rlp.de/fachliche-themen/inflationsausgleich-besoldung-und-versorgung-2023
).
Auf die Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen und der
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz wird ergänzend verwiesen:
https://fm.rlp.de/service/presse/detail/ministerrat-billigt-gesetzentwurf-zur-erhoehung-der-beamtenbezuege
(Link:
https://fm.rlp.de/service/presse/detail/ministerrat-billigt-gesetzentwurf-zur-erhoehung-der-beamtenbezuege
)
Die weiteren im Entwurf des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und
Versorgung 2024/2025 vorgesehenen Anpassungen werden zu den geplanten
Stichtagen umgesetzt. 

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Redakteur editor

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