AFD gesichert Rechtsextrem

AFD gesichert Rechtsextrem

Der Verfassungsschutz hat die AfD am 2. Mai 2025 als rechtsextrem eingestuft. 

Michael Götschenberg, ARD Berlin, tagesschau, 02.05.2025 10:12 Uhr

Unser Vorsitzender hat sich seit Jahren gegen Gespräche mit der AfD-Fraktion ausgesprochen und dafür häufig Kritik erhalten. Seine Gründe waren stets die rechtsextreme Gesinnung, die ihm in einem einmaligen Gespräch mit der AfD-Fraktion massiv aufgefallen ist. Direkt nach dem Gespräch meldete der Verfassungsschutz, einer der  AFD Vertreter stehe unter Beobachtung.

Am 11. März 2021 fügte er in dem Bericht zum offenen Brief an die Landesregierung folgenden Hinweis hinzu:

Hinweis: Die Fraktion der AfD wurde ausgeschlossen. Mit dieser Partei wird der Landesverband nicht zusammenarbeiten, daher wurde der offene Brief auch nicht an diese Fraktion gesendet. Der Landesverband ist gegen Extremismus und auch gegen Parteien, die diesen unterstützen.


Nun hat der Verfassungsschutz seine Auffassung bestätigt. 

Einen ausführlichen Bericht findet Ihr hier.

ZDFheute Nachrichten

Für die Kolleginnen und Kollegen möchten wir nochmals auf folgendes Hinweisen.

Zitat: Tagesschau

Was bedeutet das für Beamte, die Mitglied in der AfD sind?

Beamte haben eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat. Sie müssen aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten und dürfen ihr nicht neutral gegenüberstehen oder sie gar bekämpfen. Um einen Beamten aus dem Dienstverhältnis zu entfernen, reicht es nicht, einfach nur auf die Bewertung des Verfassungsschutzes zu verweisen. Sondern es wird eine Gesamtbetrachtung vorgenommen, bei der die Persönlichkeit, die konkrete Tätigkeit, die Stellung des Beamten und die Schwere des Dienstvergehens einfließen.

Als Dienstvergehen müsste in so einem Verfahren dann die Mitgliedschaft in der AfD geprüft werden. Dabei spielt es aber auch eine Rolle, ob der jeweilige Beamte Ämter in der Partei bekleidet und wie genau er sich in dieser Funktion verhält. Es gibt also auch hier keinen Automatismus, dass alle beamteten AfD-Mitglieder gehen müssen. Und: Wie geschildert kann die AfD diese Einstufung noch gerichtlich überprüfen lassen. Sollte die Einstufung keinen Bestand haben, würde das die Situation wieder ändern.


 

Treuepflicht zum nachlesen:

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)
§ 33 Grundpflichten

(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.

 


Wir weisen Euch nochmals darauf hin, die Mitgliedschaft und ein aktives Mitwirken in der AFD kann euren Beamtenstatus in Gefahr bringt. Uns widerstrebt es, euch später sagen zu müssen, “ich hab´s Dir ja gesagt”

NTV-Bericht Erste Bundesländer kündigen bereits Überprüfungen ihrer Polizeibeamten an. 

Unter “die Vorstandschaft” haben wir seit Anfang 2024 unseren Standpunkt zu extremen Gruppierungen veröffentlicht.

Die Vorstandschaft

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