Haushalt 2022

Haushalt 2022

Haushalt mit Lücken!

Folgendes Schreiben ging gestern (27.12.2021) an alle Fraktionen (außer AFD) per Email raus.


Am 15.12.2021 stellte die Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) den Haushaltsentwurf der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Jahr 2022 vor.

In Ihrer Rede zum Haushaltsentwurf spricht sie von einer „Wertschätzenden Reaktion“ für alle Bediensteten des Landes Rheinland-Pfalz – durch Umsetzung des Tarifabschlusses.

Dieser Tarifabschluss bringe eine Erhöhung der Besoldung um 2,8% ab dem 1. Dezember 2022.

Auch ohne komplizierte Formeln lässt sich bereits feststellen. Rechnet man die Gesamtinflation 2021 in Höhe von 5,2% dagegen, haben wir heute schon ein Minus von 2,4% in der Tasche.


Wenn sich an §5 LBesG orientiert werden würde, so müsste der folgende Absatz nicht durch den Landesverband, der Landesregierung zur Kenntnis  gegeben werden.

  • 5 LBesG
    Anpassung der Besoldung

Die Besoldung wird entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig angepasst.

Sprich: zumindest die Inflationsrate sollte ausgeglichen sein.  Bitte! Verschließen sie nicht immer erneut die Augen davor – in welchen Besoldungsstufen die Kolleginnen und Kollegen des Justizwachtmeisterdienstes unterwegs sind. Diejenigen die, eine Justiz durch Sicherheitsaufgaben an vorderster Corona-Front trotzdem am Laufen halten.  Wir sind diejenigen die verordnete Corona-Maßnahmen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften durchsetzen müssen. Und nicht nur im Öffentlichkeitswirksamen Bereich der Polizei gibt es eine steigende Tendenz der Gewaltbereitschaft gegenüber den Ordnungskräften, sondern auch im Tagesgeschäft unseres Dienstzweiges. Hinzu kommen zeitgleich stattfindende Großprozesse.

Nach diesen Fakten und den Zahlen des Statistischen Bundesamtes klingen die Worte von Frau Ahnen nicht gerade als eine Wertschätzende Reaktion.


Eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn sieht in meinen Augen anders aus. Im Jahre 2021 wurden die Beiträge an Privaten Krankenkassen zwischen 15 und 37% angehoben. Was monatlich eine Mehrbelastung zwischen 45 und 80€ beträgt. Hier forderten wir die Landesregierung auf wie in anderen Bundesländern für Entlastung zu sorgen. Im Koalitionsvertrag ist von Heilfürsorge die Rede, WO IST DIESE?


Der Justizwachtmeisterdienst ist die einzigste Berufsgruppe in Rheinland-Pfalz bei der mit einer Beförderung die Amtszulage reduziert wird, Ein Thema was wir seit 2017 immer wieder beim Justizministerium vortragen. Nach unserer Recherche gibt es in keiner anderen Beamtenlaufbahn solch eine Reduzierung.

Zulagenvergleich bei anderen Beamtengruppen:

Beamte des Verfassungsschutzes                 119,84€ -> 159,79€ (+25%) -> 199,73€ (+20%)

Beamte der Steuerfahndung                          66,35€ -> 132,69€ (+100%)

Beamte der Feuerwehr                                    66,35€ -> 132,69€ (+100%)

Justizwachtmeisterdienst                      81,60€ -> 44,23€ (-45,8%)

(Quelle LBesG)

Und wir sprechen hier nicht über hunderte von Euro monatlich. Nach unserer Berechnung würde die Abschaffung dieser Reduzierung eine Mehrbelastung des Haushaltes von jährlich gerade einmal 30.000,-€ bedeuten. Bei einem Gesamtvolumen der Personalausgaben Justiz in Höhe von 661.038.300,-€ klingen die 30.000,-€ ja gerade wie Peanuts. Da Politiker ja gerne in Prozenten sprechen, die 30.000,-€ sind gerade einmal 0,0045% der gesamten Personalkosten der Justiz! Den Politischen Willen, hier endlich etwas zu ändern, vermisse ich immer noch.


Auch in diesem Jahr hatten wir alle dienstlich wie privat mit der Pandemie zu kämpfen und der Justizwachtmeisterdienst kann stolz auf jede Kollegin und jeden Kollegen sein. Der Justizwachtmeisterdienst hat die Justiz in Rheinland-Pfalz am Laufen gehalten.

  • Homeoffice, Videokonferenzen, Distanz zu Bürgern gibt es für uns leider nicht.

Wir riskieren tagtäglich unsere Gesundheit für unseren Dienstherrn. Reichsbürger, Maskenverweigerer, Querulanten werden immer mehr! Die Umsetzung von ständig wechselnden Hygiene- und Kontrollkonzepten macht dieses nicht einfacher. Seit Jahren weisen wir die Landesregierung auf den akuten Personalmangel im Justizwachtmeisterdienst hin. Es werden immer nur „kleine Tröpfchen auf den heißen Stein“. Statt einmal eine Ausbildungsoffensive zu starten und geeignetes Personal einzustellen werden überall nur Löcher gestopft.

In Pandemiezeiten, in denen jeder Bürger angehalten wird Kontakte zu vermeiden müssen Kolleginnen und Kollegen durch ganz Rheinland-Pfalz reisen um an anderen Gerichtsstandorten auszuhelfen.

Der Landesverband forderte 50 zusätzliche Stellen im Justizwachtmeisterdienst, nun bekommt die gesamte Justiz 98 Stellen, darin enthalten sind Stellen des ersten, zweiten, dritten und des vierten Einstiegsamtes. Also sieht man wieder, es werden wieder nur Löcher gestopft.


Ein in den letzten Monaten immer wieder aufklingender Begriff „Transformationsprozess“

Wann beginnt am in Mainz endlich damit den Prozess zur Transformation zu starten und den Justizwachtmeisterdienst Zukunftsfähig zu gestalten. Umliegende Bundesländer haben hier schon längst reagiert. Baden-Württemberg hat schon im Sept 2020 die Besoldungsstruktur im Justizwachtmeisterdienst angehoben, was dazu führt, dass in Grenznahen Regionen Personal abwandern will.

Hessen: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) kommt in seiner Entscheidung vom 30.11.2021 zu dem Ergebnis, dass die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten seit dem Jahr 2016 verfassungswidrig ist.

Da die Besoldung in den in den untersten Gruppen (A9 sogar stellenweise bis A10) nicht den geforderten Abstand zur Grundsicherung („Sozialhilfe“) hat, liege ein Verstoß gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation vor.

Hat die Landesregierung in Mainz sich überhaupt einmal die Arbeit gemacht und die Besoldungstabellen von Hessen und Rheinland-Pfalz zu vergleichen? Ein Vergleich lohnt sich und würde die Probleme nicht weiter vor sich herschieben.

Aus Schleswig-Holstein, Thüringen kommen deckungsgleiche Meldungen der Verfassungswidrigkeit der Besoldung. Und wir sind fest der Überzeugung, in Rheinland-Pfalz wird der Verfassungsgerichtshof zu keiner anderen Rechnung kommen. Somit müsste die Besoldung bis in bestimmte Besoldungsstufen (mindestens bis A7) als Verfassungswidrig erklärt werden.


Jeder im Justizwachtmeisterdienst macht seinen Dienst ordentlich und oft über die Vorschriften hinaus gründlich. Also kann man auch eine dementsprechende “Wertschätzende Reaktion” der Landesregierung erwarten. Treiben sie den Prozess der Transformation ganz schnell voran, sonst geht es Ihnen wie einem Unternehmen der Wirtschaft und das Personal wechselt dorthin wo seine Dienste mehr wertgeschätzt werden. Die ersten Abwanderungen gab es bereits!  Es muss sich dringend etwas ändern, wenn die Landesregierung geeignetes Personal als erstes Aushängeschild der Gerichte und Staatsanwaltschaften vorzeigen will.

 

Mit freundlichen Grüßen

Markus Blaum

Vorsitzender des Landesverbands der Justizwachtmeister

 

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1 Kommentar bisher

Matthias Martini JSEingestellt am10:26 am - Mai 18, 2022

Erschwerend kommt noch hinzu, das ich als alleinverdienender Familienvater mit nur einem Kind über 500,- Euro Krankenversicherung zahle. Wohlgemerkt ohne Chefarztbehandlung und 2-Bettzimmer. Ein gutverdienender Beamte A13 oder Richter mit 3 oder 4 Kindern als Doppelverdiener
bei dem die Kinder über die Ehefrau gesetzlich mitversichert sind zahlt ca. 200,- Euro für seine Krankenversicherung. Ich frage mich ernsthaft wo hier die soziale Gerechtigkeit ist.
Es ist auch schön das alle Justizwachtmeister jetzt mit der A5 eingestellt werden und dann frühestens wenn überhaupt nach 30 Jahren noch einmal befördert werden. Hiermit kann man sicherlich niemanden mehr motivieren.
Nach meiner Kenntnis haben auch schon etliche Bewerber von einer Einstellung Abstand genommen als man ihnen die Verdienstmöglichkeiten erläutert hat. Das Bewerberaufkommen und deren Qualität sind enorm zurückgegangen.

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