Kommentar zum Koalitionsvertrag

Kommentar zum Koalitionsvertrag

der Landesregierung Rheinland-Pfalz 

Der Vorstandschaft liegt der Koalitionsvertrag der alten und neuen Landesregierung von Rheinland-Pfalz vor. Wie so oft wird in einem Koalitionsvertrag nur recht grob das Vorhaben für die nächste Legislaturperiode festgeschrieben.

Für den Justizwachtmeisterdienst haben wir die wichtigsten Punkte einmal hervorgehoben und den Kommentar des Vorsitzenden hinzugefügt.

Leistungsfähige Justiz als tragende Säule unseres Rechtsstaates

Wir werden weiterhin eine sachgerechte personelle wie materielle Ausstattung beim Justizwachtmeisterdienst, in den Geschäftsstellen, bei den Rechtspfleger:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen, bei den Justizvollzugsbeamt:innen sowie bei der Gerichts- und Bewährungshilfe sicherstellen. Neue Aufgaben durch bundesgesetzliche Regelungen bringen häufig personelle Mehrbelastungen der Justiz mit sich, ohne dass entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Das Land Rheinland-Pfalz wird sich auf Bundesebene daher für eine dynamische und dauerhafte Beteiligung des Bundes an bundesgesetzlich verursachten Aufgaben einsetzen, damit bei Gesetzesvorhaben auch die finanziellen Belange der Länder angemessen berücksichtigt werden (Bundeskonnexität).

Seit Jahren fordern wir den Justizwachtmeisterdienst personell aufzustocken. Immer wieder wird darauf verwiesen, dass durch die Einführung der E-Akte Kapazitäten frei würden um eine personelle Aufstockung zu verschieben. Die Materielle Aufstockung klappt mittlerweile recht gut, wenn auch die Geschwindigkeit und der Zeitrahmen von Neuanschaffungen optimiert werden könnte. Die Personelle Aufstockung geht eher schleppend voran. Neu eingestelltes Personal wird direkt zu 100% der Dienststelle zugerechnet. Dabei muss noch eine Hospitation, der Fachlehrgang in Monschau und eine Einarbeitung berücksichtigt werden. Hier war schon immer unsere Forderung einer vorgezogenen Einstellung. Die Politik muss endlich aus der freien Wirtschaft lernen und das starre System des “Beamtentums” und die Personalplanung optimieren. 

Berufsbild der Justizwachtmeister:innen fortentwickeln

Das Berufsbild der Justizwachtmeister:innen wird sich in den kommenden Jahren mit der Digitalisierung weiter grundlegend wandeln und seine zentrale Ausgestaltung in der Gewährleistung der Sicherheit in den Justizgebäuden finden. Zugleich sind die Sicherheitsanforderungen an den Gerichten deutlich angestiegen. Daher werden wir das Berufsbild des Justizwachtmeisterdienstes gemeinsam mit der justiziellen Praxis modernisieren, an die sich verändernden Bedingungen anpassen und damit attraktiver gestalten.

Um das Berufsbild des Justizwachtmeisterdienstes zukunftssicher zu gestalten muss in erster Linie die Besoldung und die Zulagen geändert werden. Baden-Württemberg hat im September 2020 die Besoldung im Justizwachtmeisterdienst geändert. Was dazu führt, dass sich in den Grenzregionen die Neubesetzung von Stellen als Äußerst schwierig erweist. Sogar personelle Abwanderung steht uns bevor!

Hier fordern wir die Landesregierung dringend zum Handeln auf. Ob die Besoldung Verfassungs-konform ist, steht ja nun immer noch im Raum. Das vergleichbare Bundesland Thüringen hat diesbezüglich reagiert und erarbeitet eine Reform der Besoldung. Da sich die Besoldungstabellen der Beiden Bundesländer sehr ähneln, ist auch hier Handlungsbedarf.

Im Rahmen der Prüfung der Heilfürsorge für Polizeibeamt:innen werden wir auch die Justizbediensteten mit Vollzugsaufgaben berücksichtigen.

Hier fordern wir ganz klar die Landesregierung auf, den Justizwachtmeisterdienst in den zu berücksichtigenden Personenkreis mit einzubeziehen. Überall ist bekannt, dass der Justizwachtmeisterdienst mit den Besoldung A4-A7 zu den Besoldungsgruppen in Nähe der Sozialleistungsgrenze zählt. Eine Heilfürsorge durch das Land würde die Attraktivität des Berufsbildes enorm verbessern. Der Landesverband schließt sich hier an die Forderungen der DPolG RLP für eine Freie Heilfürsorge an.

Immer wieder hört man die Begriffe Fortschritt, Optimierung und Innovation  in der Politik, die Sie an die Wirtschaft stellen. Jedoch zeigt die Landesregierung diese Punkte bei Ihren eigenen Institutionen nicht.

Wie kann ich etwas von anderen Fordern, wenn ich es selbst nicht vorlebe?!

Um allen die Möglichkeit für eine objektive Bewertung des Koaltionsvertrag zu ermöglichen haben wir den Bereich Justiz eingefügt.

Justiz

Rheinland-Pfalz ist ein starker Rechtsstaat, in dem die Menschen sicher leben können. Die Stärkung unserer Justiz bleibt daher ein wichtiger Schwerpunkt unserer Politik. Wir stehen auch in Zukunft für eine moderne und leistungsfähige Justiz, die unseren Rechtsstaat gegen Bedrohungen und auch gegen die zunehmende Gewaltbereitschaft in der politischen Auseinandersetzung verteidigt. Vor allem die Terrorismusbekämp- fung, die Extremismusbekämpfung und Prävention aber auch unser Einsatz gegen Hass und Hetze bleiben für uns wichtige Felder rheinland-pfälzischer Justizpolitik, ebenso wie der Schutz der Bürger:innenrechte.

Leistungsfähige Justiz als tragende Säule unseres Rechtsstaates

Wir werden weiterhin eine sachgerechte personelle wie materielle Ausstattung beim Justizwachtmeisterdienst, in den Geschäftsstellen, bei den Rechtspfleger:innen, Rich- ter:innen, Staatsanwält:innen, bei den Justizvollzugsbeamt:innen sowie bei der Ge- richts- und Bewährungshilfe sicherstellen. Neue Aufgaben durch bundesgesetzliche Regelungen bringen häufig personelle Mehrbelastungen der Justiz mit sich, ohne dass entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Das Land Rheinland-Pfalz wird sich auf Bundesebene daher für eine dynamische und dauerhafte Beteiligung des Bundes an bundesgesetzlich verursachten Aufgaben einsetzen, damit bei Gesetzes- vorhaben auch die finanziellen Belange der Länder angemessen berücksichtigt wer- den (Bundeskonnexität).

Die Justiz im Land Rheinland-Pfalz ist als Arbeitgeberin attraktiv. Das ist auch eine Folge der intensiven Maßnahmen des Landes zur Nachwuchsgewinnung. Dieses En- gagement werden wir weiterverfolgen und mit dem Ziel intensivieren, auch in Zukunft motivierte und qualifizierte Nachwuchskräfte für die Justiz zu gewinnen. Der justizinternen Fortbildung messen wir einen hohen Wert bei.

Die Mitarbeiter:innen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen über attraktive und flexible Arbeitsbedingungen verfügen. Zur weiteren Optimierung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden wir gemeinsam mit der justiziellen Praxis prüfen, in welchen Bereichen mit zunehmender Etablierung der elektronischen Akte mobiles Arbeiten ausgebaut werden kann. Dafür werden wir auch prüfen, ob die Einrichtung von betrieblichen Kinderbetreuungsangeboten für Justizbedienstete, ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, möglich ist. Ein besonderes Anliegen ist es uns auch, die Angebote im Bereich des Gesundheitsmanagements nachhaltig auszuweiten und da- bei insbesondere Maßnahmen für den Umgang mit Belastungen am Arbeitsplatz zu fördern. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Gremien der Personalvertretung werden wir fortsetzen.

Zu guten Arbeitsbedingungen für Gerichtsbarkeiten mit Amtsermittlung kann auch die Unterstützung durch Verwaltungskräfte beitragen. Wir wollen dies in einem Modellversuch an drei Gerichten testen.

Im Rahmen der Prüfung der Heilfürsorge für Polizeibeamt:innen werden wir auch die Justizbediensteten mit Vollzugsaufgaben berücksichtigen.

Juristische Ausbildung und Prüfung

Die juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen wollen wir modernisieren, um die Jurist:innenausbildung zeitgemäß und zukunftsfest zu gestalten. Hierfür werden wir die juristischen Prüfungen digitalisieren und den juristischen Vorbereitungsdienst didaktisch aufwerten.

Berufsbild der Justizwachtmeister:innen fortentwickeln

Das Berufsbild der Justizwachtmeister:innen wird sich in den kommenden Jahren mit der Digitalisierung weiter grundlegend wandeln und seine zentrale Ausgestaltung in der Gewährleistung der Sicherheit in den Justizgebäuden finden. Zugleich sind die Sicherheitsanforderungen an den Gerichten deutlich angestiegen. Daher werden wir das Berufsbild des Justizwachtmeisterdienstes gemeinsam mit der justiziellen Praxis modernisieren, an die sich verändernden Bedingungen anpassen und damit attraktiver gestalten.

Zukunftsfähigkeit der Justizstrukturen sichern

Wir bekennen uns zu einer Präsenz der Justiz in der Fläche sowie zum Erhalt der Justizstandorte und zu einem bürger:innennahen Zugang zur Justiz. Unter dieser Maßgabe werden die Strukturen dort, wo es sinnvoll und notwendig ist, unter Beteiligung der Betroffenen und in transparenten Verfahren an veränderte gesetzliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst, um dauerhaft eine leistungsfähige und zukunftsfähige Justiz zu sichern. Hierzu wird die Entwicklung der Arbeitsbelastung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Hinblick auf Eingangszahlen, Verfahrensdauer und Veränderungen in der Komplexität der Verfahren beobachtet.

Digitalisierung der Justiz

Wir werden die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in der Justiz konsequent bis 2025 umsetzen und dabei auf dem Erreichten aufbauen. Wir wollen die Potenziale der Digitalisierung umfassend nutzen, achten bei der Umgestaltung der Arbeitsabläufe aber auf einen insbesondere für die Mitarbeitenden transparenten und von fachlichen Erwägungen bestimmten Prozess. Zugleich sind wir uns über die anstehenden Investitionsherausforderungen in Hard- und Software im Klaren, die ein moderner, digitaler Arbeitsplatz unter Einbeziehung der IT-Sicherheit mit sich bringt. Im Zuge der weiteren Digitalisierung der Justiz werden wir auch die technischen Möglichkeiten von gerichtlichen Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung ausbauen.

Bürgernahe Justiz

Eine starke, unabhängige, effiziente, bürgernahe und zukunftsfähige Justiz ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats und für das Vertrauen der Bürger:innen sowie der Unternehmen in den Rechtsstaat und damit in die Demokratie essenziell. Wir wollen die Erreichbarkeit der Justiz für die Bürger:innen vereinfachen und so den Zugang zu den Gerichten erleichtern. In allen Gerichtszweigen ist ein effektiver und bürgernaher Zugang zur Justiz zu gewährleisten. Zugleich wollen wir prozessuale Abläufe durch zielführenden Einsatz moderner IT-Technik und IT-Verfahren modernisieren.

Konsequente Strafverfolgung

Die Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz arbeiten effizient und leisten einen unverzichtbaren Beitrag bei der Bekämpfung der Kriminalität. Um diese wichtige Arbeit aus- üben zu können, brauchen sie die hierfür erforderlichen rechtlichen Grundlagen sowie die nötigen personellen und materiellen Ressourcen. Nur so können sie angemessen auf neue gesellschaftliche Entwicklungen reagieren.

Opferschutz

Die Justiz leistet wichtige Hilfen, um unvermeidbare Belastungen von Betroffenen rechtsstaatlich und sozialstaatlich vertretbar zu halten. Der Zeugen- und Opferschutz muss konsequent erfolgen, Hilfsangebote für geschädigte Bürger:innen müssen weiterhin gestärkt werden, ohne die Rechte der Beschuldigten einzuschränken. Wir fördern deshalb auch zukünftig Einrichtungen wie die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz, den Weißen Ring, die Vereine für Soziale Rechtspflege und die Interventions- stellen gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Wir sichern die psychosoziale Zeugenbegleitung. Der erstmals ernannte Opferbeauftragte der Landesregierung leistet wertvolle Hilfe und Unterstützung für Betroffene schwerer Straftaten. Seine Stellung wollen wir gesetzlich stärken.

Bekämpfung von Hass und Hetze

Unsere offene und pluralistische Gesellschaft wird durch die Verbreitung von Hass und den Aufruf zu Gewalt gegen Dritte in ihrem Bestand gefährdet. Hass und Hetze – nicht nur im Internet – sind der Nährboden künftiger Gewaltdelikte und terroristischer Verbrechen. Wir setzen uns daher aktiv gegen die Verbreitung von Hass und Hetze ins- besondere im Internet ein. Nachdem das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität nunmehr in Kraft getreten ist, werden wir bei der Lan- deszentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus sowie der Lan- deszentralstelle Cybercrime Erstzuständigkeiten für die nach diesem Gesetz gemeldeten Delikte einrichten. Durch die Bündelung der Ermittlungskompetenzen bei den Zentralstellen mit der dort vorhandenen besonderen Sachkunde sollen optimale Er- mittlungserfolge erzielt und gefährliche Straftäter besonders im Blick behalten werden.

Projekte zur Bekämpfung der Hasskriminalität, wie etwa die vom Ministerium der Justiz, dem Ministerium des Innern und für Sport und der Medienanstalt Rheinland-Pfalz eingerichtete Initiative „Verfolgen und Löschen“, werden wir fortführen und weiter aus- bauen.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden wir weiterhin konsequent bekämpfen. Im Rahmen unseres Paktes gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen werden wir dabei die Ausbildung und Fortbildung von Verfahrensbeteiligten noch stärker berücksichtigen. Wir werden in diesem Rahmen gemeinsam mit der staatsanwaltschaftlichen Praxis, der Jugendhilfe und Opferschutzorganisationen prüfen, ob durch zentralisierte Strukturen die Effektivität der Strafverfolgung in diesem Deliktsfeld gesteigert werden kann. Wir werden prüfen, wie wir gemeinsam mit wissenschaftlicher Expertise Hürden identifizieren und senken können, die Opfer von der Erstattung einer Strafanzeige abhalten. Die Beiordnung psychosozialer Prozessbetreuung stellt ein wichtiges Hilfsangebot für Opfer schwerer Straftaten, insbesondere Sexualstraftaten, dar. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieses Hilfsangebot noch mehr Akzeptanz und Bekanntheit erfährt.

Cybercrime

Um den staatlichen Schutzpflichten für die Interessen der Bürger:innen gerecht zu werden, ist eine Spezialisierung und fortlaufende Qualifizierung der Staatsanwaltschaften im Bereich der Bekämpfung der Cyberkriminalität erforderlich.

Wirtschaftskriminalität

Wirtschaftskriminalität untergräbt das Vertrauen der Bürger:innen in die soziale Marktwirtschaft und schädigt redliche Unternehmer:innen ebenso, wie Sozialversicherungsträger und öffentliche Haushalte. Die effektive Verfolgung und Ahndung dieser Delikte setzt eine angemessene und spezialisierte personelle und materielle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden, Fort- und Weiterbildungsangebote sowie moderne IT-Anwendungen voraus, die wir zur Verfügung stellen wollen. Gemeinsame Ermittlungs- gruppen von Justiz, Polizei, Zoll und Steuerfahndung können – je nach Fallkonstellation – ein probates Mittel zur effektiven Strafverfolgung dieses Bereichs sein.

Jugendkriminalität

Den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts stellen wir in den Mittelpunkt der Verfolgung von Jugenddelinquenz. Durch effektive Zusammenarbeit aller Akteur:innen des Jugendstrafverfahrens werden die Verfahren beschleunigt und die erforderlichen Maßnahmen können schnell und damit wirksam eingeleitet werden. Wir begrüßen da- her, die bewährte Struktur der Häuser des Jugendrechts und streben – unter konsequenter Beachtung der richterlichen Unabhängigkeit – eine weitere Beschleunigung der Verfahren durch eine engere Kooperation mit den zuständigen Jugendrichter:innen an. Dort, wo aufgrund der regionalen Strukturen keine Häuser des Jugendrechts eingerichtet sind, werden wir die enge Zusammenarbeit der Beteiligten der Jugendverfahren weiter fördern und den weiteren Ausbau der Häuser des Jugendrechts in der Fläche prüfen. Um eine wohnortnahe Vollstreckung von Jugendarresten zu ermöglichen, werden wir prüfen, ob im nördlichen Rheinland-Pfalz Arrestplätze geschaffen werden können.

Bioethikkommission

Wir werden beim Justizministerium wieder eine Bioethikkommission einrichten.

Strafvollzug

Wir stehen für einen modernen und konsequent am Gedanken der Resozialisierung ausgerichteten Strafvollzug. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei dem Übergangsmanagement zu, welches wir – etwa durch eine verbesserte Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit – bereits deutlich gestärkt haben. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Unser Ziel ist, dass Strafgefangene zur Senkung der Rückfallquoten in geklärte Verhältnisse entlassen werden. Wir werden auch die Bedeutung des freiwilligen Arbeitens und des Sports im Justizvollzug stärken. Dazu streben wir unter anderem die Stärkung der Sportbeamt:innen an. Wo immer möglich, wollen wir im Rahmen des Übergangsmanagements darauf hinarbeiten, dass entlassene Gefangene auch örtliche Sportvereine in ihrem sozialen Empfangsraum finden und dort aufgenommen wer- den.

Um die vielfältigen und immer komplexer werdenden Aufgaben des Strafvollzugs erfüllen zu können, braucht es gut ausgebildetes und motiviertes Personal. Wir werden daher auch weiterhin für eine auskömmliche Personalausstattung für alle Bereiche des Vollzugs Sorge tragen. Wir werden die Ausbildungskapazitäten erhöhen und das Berufsbild attraktiver gestalten. Ferner werden wir die sachliche Ausstattung für die Mitarbeiter:innen in den Justizvollzugsanstalten noch stärker an ihren Bedürfnissen orientieren.

Der Strafvollzug ist aufgrund der Tatsache, dass Männer mehr als 90% der Gefangenen ausmachen, vorwiegend auf deren Interessen und Bedarfe ausgerichtet. Angebote für Frauen bestehen daher nur in wenigen Justizvollzugseinrichtungen und nicht in vergleichbarer Breite und Vielfalt. Das wollen wir ändern, um weiblichen Gefangenen die gleichen Behandlungs- und Bildungsangebote machen zu können, wie männlichen Gefangenen. Zugleich wollen wir der besonderen Situation von Müttern mit neu- geborenen Kindern Rechnung tragen.

Wir streben den Aufbau einer zentralen geriatrischen Abteilung an.

Vor besondere Herausforderungen – gerade unter den Bedingungen der Pandemie – wird der Strafvollzug durch die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen gestellt. Daher werden wir Programme zur gemeinnützigen Arbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheits- strafen, wie zum Beispiel „Schwitzen statt Sitzen“ fortführen und wo möglich ausbauen. Wir werden uns zudem auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Berechnungsmaßstab in § 43 Satz 2 StGB geändert wird, um Ersatzfreiheitsstrafen zu verkürzen.

Menschenrechtsverteidiger:innen

Den Einsatz für Menschenrechte wollen wir auch über die Grenzen von Rheinland- Pfalz hinaus unterstützen. Wir werden daher eine Initiative ergreifen, um internationale Menschenrechtsverteidiger:innen, die aufgrund ihres Engagements ihr Heimatland vorübergehend verlassen müssen, mit einem zeitlich begrenzten Stipendium zu unterstützen. Hierdurch können wir Stiftungsstipendiat:innen aus einer für sie lebensbedrohlichen Situation holen, sie stabilisieren und ihnen Zeit, Raum und Anerkennung für ihr politisches Engagement geben. Gleichzeitig können sie, unter dem Schutz des Grundgesetzes, ihren Einsatz für Menschenrechte fortsetzen, Kontakte knüpfen und schließlich mit internationaler Rückendeckung in ihre Heimatländer zurückzukehren.

 Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz 2021-2026 als pdf

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